Warum MVZ eigene Benchmarks statt des KBV-Honorarberichts brauchen

Der KBV-Honorarbericht wird in MVZ oft zur Zielableitung genutzt – ist dafür aber ungeeignet. Erfahren Sie, welche Benchmarks wirklich belastbar sind.

Controller nutzen Benchmarks, um Wirtschaftspläne zu erstellen und Zielgrößen abzuleiten. In vielen MVZs greift man dafür zum KBV-Honorarbericht – insbesondere, wenn es um Zielhonorare für Ärztinnen und Ärzte geht.

Doch dafür ist der Bericht denkbar ungeeignet.

Ein Beispiel: Für die Fachrichtung Chirurgie weist der Bericht in Hessen ein durchschnittliches Honorar von 53.000 € pro Quartal aus, in Rheinland-Pfalz sogar nur 44.000 €. Das entspricht weniger als 18.000 € Umsatz pro Monat – ein Wert, der für viele Arztstellen wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

Drei Gründe, warum der KBV-Honorarbericht kein valider Maßstab ist

1. Veraltete Struktur

Der Bericht basiert auf einem Modell, in dem ein KV-Sitz einem vollzeitarbeitenden Arzt entspricht. In der Realität werden Sitze heute jedoch häufig geteilt oder nur anteilig genutzt. Dadurch entstehen rechnerisch mehrere Köpfe pro Sitz – und die Honorarzahlen werden künstlich gedrückt.

2. Unvollständiges Bild

Der Bericht berücksichtigt ausschließlich GKV-Leistungen. Wichtige Bestandteile wie Selektivverträge (z. B. HZV) sowie Privat- und BG-Leistungen (GOÄ, BG-GOÄ) bleiben außen vor. Damit bildet er nicht den tatsächlichen Umsatz eines MVZ ab.

3. Verzerrter Durchschnitt

In die Statistik fließen alle MVZs ein – auch solche mit unbesetzten oder nur teilweise genutzten Arztsitzen. Auch Ärzt:innen mit reduziertem Stundenumfang oder eingeschränktem Leistungsspektrum sind enthalten. Die so entstehenden Durchschnittswerte sind daher nicht repräsentativ.

Fazit: Kein geeignetes Werkzeug für Zielvereinbarungen

Der KBV-Honorarbericht kann höchstens als Frühwarnsignal dienen: Wenn ein Arzt nicht einmal diesen (niedrigen) Wert erreicht, ist Handlungsbedarf gegeben. Für konkrete Zielvorgaben ist er jedoch ungeeignet.

Empfehlung: Eigene Benchmarks entwickeln

Zukunftsorientierte Planung erfordert individuelle Zielgrößen, die sich an der Realität orientieren. Dazu gehören:

  • die Patientenstruktur der jeweiligen Fachrichtung

  • der tatsächliche Arbeitszeitanteil

  • das konkrete Leistungsspektrum

  • mögliche Zusatzeinnahmen durch Selektivverträge oder Sonderleistungen

Solche individuellen Benchmarks liefern belastbare Zielwerte – und ermöglichen realistische Vereinbarungen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch medizinisch machbar sind.

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